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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Tazkira

Was tun, wenn man eine Tazikra verloren hat?

 

Stellungnahme

zur Beschaffung einer neuen oder verlorenen afghanischen TAZKIRA vom

Ausland aus

Rechtsanwältin Maria Kalin, München

Die Tazkira dient afghanischen Staatsangehörigen häufig als Ersatz für eine

Geburtsurkunde und Identitätsnachweis. Zudem stellt sie einen Nachweis des

Familienstammbaumes dar. Die Tazkira beinhaltet Informationen über den Wohn-

und Geburtsort bzw. den Ort, aus welchem der Vater stammt, den Beruf und einen

möglichen Militärdienst sowie Angaben zu Familienangehörigen.

Es handelt sich dabei nicht um einen Ausweis in Form einer Karte oder ein

heftartiges Dokument wie einen Pass, vielmehr ist die Tazkira zumeist ein loses Blatt

dünnen Papiers mit angetackerten Fotos und Stempeln. Die Angaben sind zumeist

von Hand eingetragen.

Ohne eine Tazkira ist es nicht möglich, bei den afghanischen Auslandsvertretungen

in Deutschland einen Pass zu erhalten. Obwohl Tazkiras von Behörden und

Gerichten als unzuverlässige Informationsquelle angesehen werden, wird deren

Beschaffung verlangt, vgl.

OVG Nordrhein-Westfalen

Beschluss vom 29.09.2014, Az.

12

B

923/14:

Nach den Informationen des Auswärtigen Amtes kursieren in Afghanistan echte

Dokumente unwahren Inhalts in erheblichen Umfang. Pässe und

Personenstandsurkunden werden von afghanischen Behörden ohne adäquaten

Nachweis ausgestellt. Die Ursachen hierfür liegen in einem nach Jahrzehnten des

bewaffneten Konflikts lückenhaften Registerwesen, mangelnder administrativer

Qualifikation und weitverbreiteter Korruption. Unter diesen Bedingungen gibt es

kaum Bedarf an gefälschten Dokumenten, wobei hinzukommt, dass Tazkiras sehr

einfach gefälscht werden können",

vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der

Islamischen Republik Afghanistan, 31. März 2014, S. 22.

1. Eine Tazkira in Deutschland erhalten

Es ist nicht möglich, eine Tazkira im Ausland ausgestellt zu bekommen. Afghanische

Auslandsvertretungen sind, auch nach Auskunft des Auswärtigen Amtes, nicht

befugt, Tazkiras auszustellen.

2. Eine Tazkira in Afghanistan persönlich besorgen

Eine Tazkira muss beim Amt für Meldewesen (Population Registration Department

oder Passport Department oder Passport Office) beantragt werden, dieses untersteht

dem Innenministerium. Dieses Amt hat Büros auf Provinz und Distriktebene.

Für die Ausstellung sind die Behörden am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort auf

Distriktebene zuständig. Bei im Ausland geborenen afghanischen Staatsangehörigen

richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des

Vaters bzw. Großvaters.

Dort werden die Daten der antragstellenden Person in das „Ketab Assas“

eingetragen, ebenso in Datenbanken oder –bücher in den jeweiligen

Provinzhauptstädten und in Kabul (Registration of Population Records and National

Identity Card – Datensatz, dort werden Fotografien bereits ausgestellter Tazkiras

dokumentiert).

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Ab dem 7. Lebensjahr von jeder Person,

zuvor ist eine Eintragung bei den Eltern möglich. Dem Antrag sind mehrere

Passfotos und die Tazkiras zweier männlicher Verwandter (etwa Vater, Bruder, Onkel,

Cousin) beizulegen, teilweise genügt die Vorlage der Tazkira nur eines Verwandten.

Sollten keine zwei Tazkiras Verwandter vorgelegt werden können, wird ein

Distriktvertreter (Malik) oder eine andere honorige Person der Heimatgemeinde (z.

B.

der Bürgermeister oder Mullah) kontaktiert, um die Abstammung und Identität der

antragstellenden Person zu bestätigen. Die Bestätigung wird durch Unterschrift und

Stempel bestätigt.

Die Tazkira ist persönlich abzuholen.

Eine Beantragung in Kabul, wenn dies nicht die Herkunftsprovinz ist, gestaltet sich

schwierig, wenn es sich um eine erste Beantragung handelt und in Kabul keine

Daten zur antragstellenden Person vorliegen. Bei der Beantragung beim Amt für

Meldewesen in Kabul, ist zunächst eine Geburtsurkunde vorzulegen. Ist eine solche

nicht vorhanden, muss die Tazkira eines männlichen Verwandten vorgelegt werden.

Wird die Identität danach für weiterhin ungeklärt erachtet, bleibt nur ein Antrag am

Heimatort der antragstellenden Person, persönlich oder durch Verwandte. In der

Regel muss die Identität der Person und des Verwandten dann durch den

Dorfvorsteher (Malik) bestätigt werden. Die Bestätigung wird dem Distriktgouverneur

vorgelegt, der dann die Tazkira ausgestellt.

Frauen

benötigen zur Beantragung der Begleitung eines männlichen Verwandten.

Haben Frauen keine männlichen Verwandten oder wollen diese nicht, dass die Frau

eine Tazkira erhält, kann die Betroffene keine Tazkira erhalten.

3. Eine Tazkira in Afghanistan von einem Vertreter besorgen lassen

Es ist äußerst strittig, ob eine Tazkira ohne ein persönliches Erscheinen der

antragstellenden Person in Afghanistan offiziell möglich ist.

So geht die schweizerische Flüchtlingshilfe in einer Stellungnahme vom 11.02.2016

davon aus, dass das afghanische Gesetz eine Vertretung nicht zulasse. Auch der

kanadische Immigrations- und Flüchtlingsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass

eine Tazkira nur persönlich beantragt werden kann.

Gerade in den Provinzen sei die Umgehung des Gesetzes jedoch möglich, wenn

man gute Beziehungen zum Amt für Meldewesen habe und zumeist zudem

Bestechungsgelder zahle.

Nach der beiliegenden Stellungnahme des afghanischen Generalkonsulates scheint

eine Beantragung vom Ausland aus über Verwandte auch halb-offiziell möglich.

a)

Vertrauensanwälte

Bereits die Kontaktaufnahme zu Vertrauensanwälten gestaltet sich schwierig. Die

deutsche Botschaft in Kabul benennt drei Kanzleien und Wirtschaftsberater.

Die einzige Kanzlei, welche auf unsere Anfragen bislang geantwortet hat, ist Motley

Legal. Die in Kabul seit Jahren tätige Kanzlei hat ein Informationsschreiben verfasst,

welches dieser Stellungnahme beiliegt.

Nach Auskunft der Kanzlei Motley ist es nicht möglich, über einen Vertrauensanwalt

eine Tazkira zu beantragen oder ausgestellt zu bekommen. Es sei nach dem Wissen

der Anwälte überhaupt nicht möglich, ohne persönliche Vorsprache in Afghanistan

eine Tazkira zu erhalten.

Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen deutscher Anwältinnen und Anwälte, die

selbst oder deren Mandanten bereits andere afghanische Anwälte beauftragt haben.

Trotz der Zahlungen erheblicher Geldsummen konnte keine einzige Tazkira über

einen Vertrauensanwalt besorgt werden.

Die ebenfalls benannte Kanzlei Kawun Kakar verlangt einen Vorschuss von 1.500,-

für die Beschaffung einer Tazkira, zudem muss eine Vollmacht übersandt werden.

b)

Verwandte

Hat eine in Deutschland lebende Person noch Verwandte in Afghanistan oder solche,

die dorthin reisen können, lässt sich in Einzelfällen eine Tazkira besorgen. Dies ist

nach afghanischem Recht nach herrschender Meinung zwar unzulässig, praktisch

zumindest jedoch möglich.

Sprechen Verwandte am letzten Aufenthaltsort der sich nun in Deutschland

befindlichen Person vor, oder an dem Ort, an welchem sich dessen Eltern zuletzt

aufhielten, kann es unter Umständen sein, dass die Gemeinde- oder

Distriktvorsteher, eine Tazkira ausstellen. In diesen Fällen sind die Verwandten mit

einer entsprechenden Vollmacht und Passfotos der antragstellenden Person

auszustatten. Zudem sind alle Unterlagen, Fotos, Zeugen und Hinweise hilfreich, die

die Herkunft der antragstellenden Person belegen können.

In einem Fall reiste ein Onkel aus Pakistan nach Afghanistan in den Herkunftsort der

Eltern des außerhalb von Afghanistan geborenen Antragstellers. Der sich in

Deutschland befindliche Antragsteller wurde sodann vom Bürgermeister des

Herkunftsortes seiner Eltern per Skype befragt. Nachdem sich der Bürgermeister von

der Identität des Antragstellers überzeugt hatte, wurde eine Tazkira ausgestellt. Diese

versandte der Onkel von Pakistan aus nach Deutschland.

Nach Auskunft des afghanischen Generalkonsulates in München ist die Beantragung

einer Tazkira durch Verwandte möglich. Die Kosten einer Beglaubigung durch das

afghanische Ministerium belaufen sich in diesen Fällen auf etwa 500,-

(Kauf der

Beglaubigung), die Beantragung dauert etwa sechs Wochen.

In den Fällen, in denen die Verwandten in Kabul vorsprechen können, ist sogar eine

Antragstellung beim Generalkonsulat möglich. Zum Verfahren beachten Sie bitte die

beiliegende Stellungnahme des afghanischen Generalkonsulats in München.

4. Verlorene Tazkiras

Wer bereits eine Tazkira besessen hat, die jedoch verloren ging, muss den gleichen

Aufwand betreiben wie bei einer Neubeschaffung.

Duplikate werden nur erstellt, wenn der Verlust durch zwei Personen aus derselben

Gegend bestätigt wird oder dieser durch die Massenmedien wie Radio und

Fernsehen bestätigt werden kann. Die Ausstellung eines Duplikats ist zudem nur

möglich, wenn die Tazkira zuvor in der Datenbank des Innenministeriums –

Registration of Population Records and National Identity Card – erfasst wurde. Ein

entsprechender Antrag auf ein Duplikat muss persönlich oder durch einen

männlichen Verwandten mit Vollmacht gestellt werden.

Häufig dürfte der Aufwand dem einer Neubesorgung entsprechen.

5. Zusammenfassung

Eine Tazkira vom Ausland aus zu besorgen scheint nur möglich, wenn es vor Ort

noch Verwandte gibt, die über gute Kontakte, möglichst am Herkunftsort der

betroffenen Person, verfügen.

Leben keine Verwandten mehr in Afghanistan oder sind im Ausland lebende

Verwandte nicht bereit nach Afghanistan zu reisen, ist der Erhalt einer Tazkira

unmöglich. Die Beschaffung einer Tazkira und damit eines Passes, dürften in diesen

Fällen nicht zumutbar sein.

Quellen

ACCORD (Austrian Center of Country of Origin & Asylum Research and

Documentation)

-

Anfragebeantwortung

zu Afghanistan, 07.12.2016

Schweizerische Flüchtlingshilfe

-

Afghanistan: Tazkira, 12.03.2013

-

Schnellrechereche Afghanistan: Antrag und Ausstellung einer Tazkira im

Ausland, 11.02.2016

Immigration and Refugee Board of Canada

-

The issuance of Tazkira certificates; whether individuals can obtain Tazkiras

while abroad, 16.12.2011

-

Afghanistan: Requirements and procedures to obtain, renew and replace a

biometric passport [...], 20.02.2017

Hinweis

Diese Stellungnahme dient zum Informationsaustausch zwischen Anwältinnen, Anwälten und

ehrenamtlich Helfenden. Die darin enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und

Gewissen zusammengetragen, Anlagen kann ich gerne gesondert zumailen. Für eine

Weiterentwicklung, weitere Hinweise oder Erfahrungsberichte können Sie sich gerne an mich wenden.

maria.kalin@haubner-schank.de

Stand 08. Mai 2017

Maria Kalin

(Rechtsanwältin, Passau)

 

 

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